
Häufige Fragen
Was muss man in einem TODESFALL tun?
Nach Eintreten eines Todesfalles sind verschiedene Maßnahmen innerhalb kurzer Zeit zu treffen:
Nach Eintreten eines Todesfalles diesen der Bestattung ihres Vertrauens bekannt geben, egal ob der Tod im Haus, Spital, Seniorenwohnheim oder sonst wo eingetreten ist. Die Bestattung gibt über alles weitere Auskunft, und ist für sie telefonisch jederzeit erreichbar.
Bei Sterbefällen in der Wohnung muss der jeweilige Sprengelarzt (Amtsarzt oder Distriktarzt) zur Totenbeschau bestellt werden. Gerne veranlasst dies auch die Bestattung. Danach wird von der Bestattung die Abholung des Leichnams durchgeführt. In Ausnahmefällen genügt auch die Feststellung des Todes durch den Hausarzt (oder Notarzt).
Bei Sterbefällen im Krankenhaus oder sonstigen öffentlichen Anstalten (die Angehörigen müssen nicht unbedingt ins Spital fahren) übernimmt die Bestattung die notwendigen Besorgungen. Die Kleider und Dokumente können im Regelfall bei der Bestattung abgegeben werden.
Die Anzeige des Sterbefalles erfolgt bei dem für den Sterbeort zuständigen Standesamt. Es sollen folgende Personaldokumente des Verstorbenen vorgelegt werden:
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Meldeschein
- bei Verwitweten oder Geschiedenen außerdem Sterbeurkunde des Ehegatten (Ehegattin), Scheidungsdekret.
Diese notwendigen Amtswege werden im Regelfall als Kundenservice von der Bestattung für die Angehörigen erledigt.
Nach jedem Todesfall muss ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet werden. Über Auftrag des Bezirksgerichtes ist beim zuständigen Gemeindeamt oder Notar des Wohnortes des Verstorbenen die Todesfallaufnahme zu errichten. Es muss nach der Bestattungsdurchführung einer der nächsten Angehörigen vorsprechen und folgende Dokumente mitbringen bzw. Auskunft geben:
Sterbeurkunde, Personaldokumente, Testamente, Rechnungen, privat beglichene Krankheitskosten, Sparkassenbücher, Wertpapiere, Grundbesitzbogen, Einheitswertbescheid, Versicherungspolizzen.
Sterbeversicherungen: Zur Behebung der Sterbeversicherungen müssen den Versicherungsinstitutionen vorgelegt werden: Sterbeurkunde, Polizzen, letzter Einzahlungsabschnitt. Die Bestattungsunternehmen in Österreich rechnen mit dem WIENER VEREIN selbstverständlich direkt und bargeldlos ab!
Witwen-/Witwer- und Waisenpensionen:
Hierfür werden folgende Dokumente benötigt:
- Todesbestätigung
- Pensionsbescheid der verstorbenen Person und des Antragsstellers
- Meldezettel beider Personen.
Die polizeiliche Abmeldung erfolgt durch das Standesamt.
Bedachtnahme auf bestehende Verträge: Vom Verstorbenen eingegangene Verpflichtungen müssen gelöst oder geändert werden. Dies betrifft zum Beispiel Rundfunk- oder Fernsehteilnahmeberechtigung, Gas- und Strombezug, Telefon usw.; aber auch an die Rücklegung bzw. Änderung bestehender Konzessionen muss man denken; Waffenpässe, Führerscheine und Dauerberechtigungsausweise sollen zurückgelegt werden.
Vorsorge:
Es ist verständlich, dass die Menschen Gedanken an den eigenen Tod gerne von sich schieben, doch sollten mit Rücksicht auf die Hinterbliebenen jene Anweisungen getroffen werden, die diese vor Unentschlossenheit oder falschen Schritten bewahren.
Hiezu mögen folgende Anregungen dienen:
- Wählen Sie eine Person Ihres Vertrauens. Weiß die Person Ihres Vertrauens, wo sich Ihre letztwilligen Verfügungen und Dokumente (Testamente, Grabzettel, Polizzen, Pensionsbescheid usw.) befinden?
- Haben Sie festgehalten, welche Bestattungsdurchführung Sie wünschen (Erd- oder Feuerbestattung, Zeremonie)?
- Haben Sie eine Liste aufgestellt, welche Personen von Ihrem Ableben verständigt werden sollen? Haben Sie deren genaue Adresse und Telefonnummer angegeben?
- Überprüfen und ergänzen Sie diese Liste einmal im Jahr?
Die für die Errichtung eines Testaments einzuhaltende Form wird durch das Gesetz genau festgelegt. Wenn es sich um einen schwierigen Fall handelt, empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt heranzuziehen. Kaufleute, Unternehmer oder Angehörige freier Berufe werden nötigenfalls mit Hilfe von Fachleuten Verfügungen über die zukünftige Führung ihres Unternehmens zu treffen haben.
Für weitere Auskünfte und Informationen stehen Ihnen die Österreichischen Bestatter und sämtliche Kundenservicestellen des WIENER VEREIN jederzeit gerne zur Verfügung!
Welche amtlichen ERLEDIGUNGEN müssen nach einem Todesfall durchgeführt werden ?
KRANKENKASSE
Abmeldung erfolgt durch Standesamt (ev. Rücksprache mit Krankenkasse)
PENSIONSVERSICHERUNG
Todesbestätigung oder Kopie der Sterbeurkunde
Pensionsbescheid oder Versicherungsnummer (schriftlich oder persönlich abmelden)
WITWEN- / WITWERPENSION
Todesbestätigung gebührenfrei (nur gültig für Sozialversicherungszwecke)
Antrag auf Witwenpension
Pensionsbescheid der verstorbenen Person
Pensionsbescheid der antragstellenden Person
Meldezettel beider Personen
FINANZAMT
Steuerausgleich-Sonderausgaben
Alle Rechnungen die mit dem Todesfall in Verbindung stehen.
NOTARIAT
Sterbeurkunde (vergebührt)
Notar wurde durch Bezirksgericht informiert.
Div. AB- / UMMELDUNGEN
Versicherungen
KFZ
Rundfunkgebühren
Telefon
Invaliditätsrenten /-beihilfen
Wohnung / Mietverträge
Es genügt im Regelfall eine Kopie der Sterbeurkunde
Was sollte man zur Todesfallanmeldung zum Bestatter mitbringen?
Im Ablebensfall werden folgende Unterlagen für die Beurkundung benötigt:
- Geburtsurkunde oder Taufschein
- Heiratsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis oder Heimatschein
- Sterbeurkunde des Ehegatten
- Meldezettel
- Rechtskräftiges Scheidungsurteil
Wenn eine Bestattungsvorsorge bestanden hat, so bringen Sie bitte wenn möglich die Polizze(n) mit!
Für ev. Parten und Sterbebilder:
- Foto
- ev. Textvorschläge und Sprüche
Bitte bringen Sie auch Kleidung mit, die dem Verstorbenen angezogen werden soll:
- Unterwäsche
- Strümpfe / Socken
- Hemd / Bluse
- Hose / Rock
- Sakko / Kleid
- Krawatte / Mascherl
Falls Sie dem Verstorbenen persönliches in den Sarg mitgeben wollen (z.B. Rosenkranz, Kreuz, Brief, Foto), so bringen Sie dieses bitte auch zur Anmeldung mit.
Die Bestattungsunternehmen in Österreich stehen Ihnen im Trauerfalle,
bei Überführungen im In- und Ausland, Erd- und Feuerbestattungen,
Exhumierungen und Seebestattungen mit Rat und Hilfe zur Seite.
Was sind die Aufgaben einer Bestattung?
- Organisation der Trauerzeremonie
- Bestellung von Trauerdrucksorten
- Vermittlung von Traueranzeigen in allen Tageszeitungen
- Durchführung von Überführungen
- Bestattungsvorsorge
Diese Informationsseite enthält eine Reihe von Empfehlungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Wie erfährt der Versicherer von Änderungen meiner Daten oder Wünsche?
Veränderung ist das einzige Beständige! Doch diese sollten uns so rasch als möglich mitgeteilt werden damit Sie nicht unliebsame Überaschungen erleben.
Wir helfen Ihnen gerne!
Welche Änderung muss ich bekannt geben?
- Namensänderung (z.B. Heirat) - Bekanntgabe mittels Heiratsurkunde
- Adressänderung - es genügt ein Anruf in einer unserer Kundenservicestellen
- Bezugsrechtänderung - besprechen Sie am besten mit ihrem persönlichen Kundenbetreuer
- Änderung ihrer persönlichen Wünsche - nehmen sie am besten Kontakt mit ihrer nächsten Kundenservicestelle oder zu ihrem persönlichen Kundenbetreuer auf
Was kann man noch ändern?
Sie können jederzeit ihre Vorsorgesumme/Vorsorgebedarf Ihren persönlichen Bedürfnissen anpassen, darüber berät sie gerne ihr persönlicher Kundenberater.
Muss ein bestimmtes Bestattungsinstitut gewählt werden?
Nein. Sie können österreichweit jeden Bestatter beauftragen. Der Wiener Verein verrechnet völlig unproblematisch mit jedem Bestatter. Und auch im Ausland kümmern wir uns um die notwendigen Schritte, wenn die Überführungsbedingungen gegeben sind. Wenden Sie sich bei Unklarheiten an unsere Service-Line 050 350 360.
Was ist, wenn der Todesfall außerhalb der Geschäftszeiten eintritt?
Üblicherweise kümmert sich ein Bestatter um die notwendigen Handlungen nach einem Todesfall (Abholung). Bringen Sie zum Gespräch beim Bestatter die Versicherungsunterlagen mit. Er wird uns daraufhin verständigen.
Wer führt die Bestattung durch, macht der Wiener Verein alles?
Der Wiener Verein beauftragt ein Bestattungsunternehmen, wenn dies von den Angehörigen noch nicht veranlasst wurde, mit der Durchführung der Bestattung. Aber Sie haben freie Wahl: wenden Sie sich an den Bestatter Ihres Vertrauens – der Wiener Verein verrechnet bargeldlos und unproblematisch mit diesem.
Welche Kosten werden vom Wiener Verein übernommen?
Sämtliche Leistungen des Bestatters im Rahmen der Versicherungssumme einschließlich der Gewinnanteile
Wird auch der Grabstein bezahlt?
Im Rahmen der Versicherungsleistung werden sämtliche Ausgaben bis zur Höhe der Versicherungssumme einschließlich der Gewinnanteile beglichen. Ihr Bestatter wird die notwendigen Veranlassungen treffen und gleich direkt mit uns verrechnen. Ob dies der Grabstein, die Trauerkleidung oder der „Leichenschmaus“ ist – Sie haben eine umfassende Vorsorge getroffen.
Was ist, wenn die Bestattungskosten mehr / weniger ausmachen?
Sind die Bestattungskosten niedriger, als die Versicherungssumme einschließlich der Gewinnanteile, dann wird der verbleibende Restbetrag an den Überbringer der Polizze oder den namentlich genannten Bezugsberechtigten ausbezahlt. Wird die Summe an den Überbringer ausbezahlt, so hat dieser den Zahlungsempfang dem Notar zu melden. Übersteigen die Bestattungskosten die Höhe der Leistungssumme, so hat der Besteller der Bestattung die Differenz direkt dem Bestattungsunternehmen zu bezahlen, das die Bestattung durchgeführt hat. Geben Sie daher gleich zu Beginn Ihres Gespräches mit dem Bestatter diesem bekannt, dass eine Vorsorge beim Wiener Verein besteht. Dieser setzt sich dann mit uns in Verbindung und erhält eine Bestätigung über die Höhe des zur Verfügung stehenden Betrages.
Was passiert, wenn ich im Urlaub sterbe?
Wenn Sie Ihre Vorsorge mit Überführungsschutz gewählt haben, organisiert der Wiener Verein die Überführung nach Österreich und begleicht die dafür notwendigen Kosten bis zur Höhe der dafür vorgesehenen Versicherungssumme.
Muss ich meine Polizzen in den Urlaub mitnehmen?
Nein. Nehmen Sie sicherheitshalber die Servicekarte mit, damit der Reiseleiter weiß, dass Sie beim Wiener Verein versichert sind und uns rechtzeitig kontaktiert. Sagen Sie einer Person Ihres Vertrauens, die zu Hause bleibt, wo Sie Ihre Polizzen verwahrt haben, damit im Falle des Falles die Abwicklung reibungslos vonstatten geht.Wenn Sie eine neue Servicekarte benötigen, setzen Sie sich mit der nächsten Kundenservicestelle in Verbindung.
Wer verständigt den Wiener Verein, wenn ich im Urlaub sterbe?
Meist jemand, der mit dem Verstorbenen gereist ist. Geben Sie in Ihrer Reisegruppe am besten dem Reiseleiter bekannt, dass Sie beim Wiener Verein vorgesorgt haben oder tragen Sie die Servicekarte bei sich. Bei Individualreisen sagen Sie Ihrem Reisebegleiter bescheid.
Ich habe meine Polizzen verloren?
Füllen Sie das Formular Verlusterklärung aus und senden Sie es per Post oder Fax an die Zentrale des Wiener Verein, damit Ihnen eine (kostenpflichtige) Duplikatspolizze ausgestellt werden kann.
Wer kümmert sich nach meinem Tod um mein Grab?
Im Regelfall werden diese Aufgabe gerne Ihre Hinterbliebenen wahrnehmen. Sie selbst können diese mit unserer Hilfe dabei unterstützen. In Form einer Grabpflege-Versicherung können Sie für Ihre eigene zukünftige letzte Ruhestätte vorsorgen. Nach Ihrem Tod wird das zur Verfügung stehende Geld dann nach und nach für die Pflege verwendet, bis die gesamte Summe aufgebraucht ist. Bei näheren Fragen setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Unsere Spezialistin für Grabpflege wird sie gerne beraten.
Kann ich auch andere Grabstellen pflegen lassen?
In Form eines Grabpflege-Depots können Sie auch das tun. Mit einer Einmalzahlung, die von uns selbstverständlich weiter veranlagt wird, wird nach Ihren Wünschen das Grab so lange gepflegt, bis die Summe aufgebraucht ist. Bitte setzen Sie sich dazu mit uns in Verbindung. Unsere Spezialistin für Grabpflege wird sie gerne beraten.
Bis zu welchem Alter kann man eine Wiener Verein-Versicherung abschließen?
Eine Versicherung gegen laufende Prämienzahlung können Sie bis zum 80. Lebensjahr abschließen. Gegen Einmalzahlung ist auch noch ein Abschluss in höherem Alter möglich.
Gibt es Gesundheitsfragen?
Ja. Diese sind bei Versicherungen gegen laufende Prämie auszufüllen. Bei Versicherungen gegen Einmalerlag gibt es bestimmte Erleichterungen, die Ihr persönlicher Kundenberater kennt. Bitte beachten Sie, dass die Gesundheitsfragen vor allem für den vorläufigen Sofortschutz, aber auch für die Serviceleistungen im Leistungsfall von Bedeutung sind.
Was bietet der Wiener Verein?
Ein umfangreiches Produktprogramm, das alle Bereiche der persönlichen Vorsorge umfasst. Klicken Sie hier für nähere Informationen oder vereinbaren Sie gleich ein persönliches Beratungsgespräch.
Was kostet eine Wiener Verein-Vorsorge beim Neueintritt?
Das hängt vom Alter der zu versichernden Person und der gewünschten Versicherungssumme ab. Kontaktieren Sie uns für ein persönliches Angebot.
Wie hoch bin ich versichert?
Die aktuelle Leistungssumme und die Höhe der Versicherungssumme wird dem Versicherungsnehmer gerne schriftlich bekannt gegeben. Verwenden Sie zur Anforderung am besten unser Online-Formular.
Zahle ich lebenslang?
Eine Wiener Verein Bestattungsvorsorge hat immer nur eine begrenzte Zahlungsdauer. Wenn Sie mehr darüber wissen wollen, verwenden Sie bitte unser Online-Formular.
Kann ich für eine andere Person ohne deren Wissen eine Bestattungsvorsorge abschließen?
Ja. Bis zur Höhe der gewöhnlichen Beerdigungskosten (EUR 6.000,–) können Sie auch auf das Leben eines Anderen eine Bestattungsvorsorge abschließen.
Kann ich die Prämie per Telebanking überweisen?
Ja. Bitte beachten Sie dabei aber, dass Sie die auf dem Zahlschein abgedruckte Nummer genau angeben. Kontrollieren Sie Ihre Eintragung sorgfältig, da nur so Ihre Prämie auch tatsächlich Ihrem Vertrag gutgeschrieben werden kann.
Ich bin auf Urlaub und kann meinen Zahlschein nicht rechtzeitig einbezahlen?
Wenn Sie bereits im Vorhinein wissen, wann Sie auf Urlaub gehen wollen, so können Sie Vorauszahlung leisten. Oder Sie zahlen den Zahlschein nach ihrer Rückkunft aus dem Urlaub ein, wenn Sie nicht mehr als einen Monat verreisen. Die einfachste Variante ist jedoch die Umstellung auf Bankeinzug, bei der Sie sich keine Sorgen über die rechtzeitige Bezahlung Ihrer Prämie machen müssen.
Wie hoch ist der Gewinnanteil?
Alle Versicherungsnehmer nehmen über eine Veranlagung an daraus erzielten Überschüssen teil. Eine Auskunft, welche Summe im Leistungsfall gerade zur Verfügung stehen würde, senden wir dem Versicherungsnehmer gerne schriftlich zu. Verwenden Sie zur Anforderung bitte unser Online-Formular.
Wann wird der Gewinnanteil ausbezahlt?
Der Gewinnanteil wird nicht "ausbezahlt" im eigentlichen Sinn, sondern im Leistungsfall Ihrer Versicherungssumme hinzugerechnet. Er ist auch nicht von dem Vertrag zu trennen, sondern lebt in diesem selbst.
Warum bekomme ich ständig einen Zahlschein, obwohl ich monatlich bezahle?
Das kann viele Gründe haben und würde diesen Rahmen sprengen. Verwenden Sie am besten unser Online-Formular. Die zuständige Abteilung wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Was geschieht nach Ende der Prämienzahlung?
Auch nach Ende der Prämienzahlung bleibt Ihr Versicherungsschutz selbstverständlich in vollem Umfang erhalten. Er erhöht sich sogar noch durch weiterhin anfallende Gewinnanteile.
Was passiert mit der Versicherungssumme, wenn Bestattungskosten steigen?
Die Versicherungssumme bleibt auf Dauer unverändert, sofern nicht eine Index-Anpassung erfolgt. Doch für das Steigen der Bestattungskosten haben Sie bestens vorgesorgt. Durch laufend anfallende Gewinnanteile wird der Wert Ihrer Versicherung erhöht und es steht im Auszahlungsfall oft ein Vielfaches der eigentlichen Versicherungssumme zur Verfügung. Wenn Sie die Höhe Ihrer Vorsorgesumme wissen wollen, verwenden Sie am besten unser Online-Formular. Wir setzen uns danach mit Ihnen in Verbindung.
Muss ich die Auszahlung dem Notar melden?
Wenn Sie als Überbringer einer Polizze nach Begleichung der Bestattungskosten die darüber hinaus gehende Summe erhalten haben, sind Sie verpflichtet, dies dem Notar zu melden.
