Wissen macht den Kopf frei. Für das Hier und Jetzt.

Der Tod und die Bestattung sind Tabuthemen. Aber gerade hier gibt es so viele unausgesprochene Fragen. Fragen, die man sich oft nicht zu stellen traut. Oder die man einfach nicht stellen möchte. Bis es dafür zu spät ist. Wir geben Ihnen hier und jetzt auf alle Fragen eine fachkundige Antwort. So unangenehm sie auch sein mögen: Wissen hilft dabei, sich (wieder) ganz und gar auf die Gegenwart konzentrieren zu können.
Was muss man in einem TODESFALL tun?
Veränderung ist das einzige Beständige! Doch diese sollten uns so rasch als möglich mitgeteilt werden damit Sie nicht unliebsame
Überaschungen erleben. Wir helfen Ihnen gerne! Welche Änderung muss ich bekannt geben?
Namensänderung (z.B. Heirat) - Bekanntgabe mittels Heiratsurkunde
Adressänderung - es genügt ein Anruf in einer unserer Kundenservicestellen
Bezugsrechtänderung - besprechen Sie am besten mit ihrem persönlichen Kundenbetreuer
Änderung ihrer persönlichen Wünsche - nehmen sie am besten Kontakt mit ihrer nächsten Kundenservicestelle oder zu ihrem persönlichen
Kundenbetreuer auf. Was kann man noch ändern? Sie können jederzeit ihre Vorsorgesumme/Vorsorgebedarf Ihren persönlichen Bedürfnissen
anpassen, darüber berät sie gerne ihr persönlicher Kundenberater.
Welche amtlichen ERLEDIGUNGEN müssen nach einem Todesfall durchgeführt werden ?
KRANKENKASSE

Abmeldung erfolgt durch Standesamt (ev. Rücksprache mit Krankenkasse)

PENSIONSVERSICHERUNG


Todesbestätigung oder Kopie der Sterbeurkunde
Pensionsbescheid oder Versicherungsnummer (schriftlich oder persönlich abmelden)

WITWEN- / WITWERPENSION


Todesbestätigung gebührenfrei (nur gültig für Sozialversicherungszwecke)
Antrag auf Witwenpension
Pensionsbescheid der verstorbenen Person
Pensionsbescheid der antragstellenden Person
Meldezettel beider Personen

FINANZAMT


Steuerausgleich-Sonderausgaben
Alle Rechnungen die mit dem Todesfall in Verbindung stehen.

NOTARIAT


Sterbeurkunde (vergebührt)
Notar wurde durch Bezirksgericht informiert.

Div. AB- / UMMELDUNGEN


Versicherungen
KFZ
Rundfunkgebühren
Telefon
Invaliditätsrenten /-beihilfen
Wohnung / Mietverträge

Es genügt im Regelfall eine Kopie der Sterbeurkunde
Was sollte man zur Todesfallanmeldung zum Bestatter mitbringen?
Im Ablebensfall werden folgende Unterlagen für die Beurkundung benötigt:
  • Geburtsurkunde oder Taufschein
  • Heiratsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis oder Heimatschein
  • Sterbeurkunde des Ehegatten
  • Meldezettel
  • Rechtskräftiges Scheidungsurteil
Wenn eine Bestattungsvorsorge bestanden hat, so bringen Sie bitte wenn möglich die Polizze(n) mit!
Für ev. Parten und Sterbebilder:
  • Foto
  • ev. Textvorschläge und Sprüche
Bitte bringen Sie auch Kleidung mit, die dem Verstorbenen angezogen werden soll:
  • Unterwäsche
  • Strümpfe / Socken
  • Hemd / Bluse
  • Hose / Rock
  • Sakko / Kleid
  • Krawatte / Mascherl
Falls Sie dem Verstorbenen persönliches in den Sarg mitgeben wollen (z.B. Rosenkranz, Kreuz, Brief, Foto), so bringen Sie dieses bitte auch zur Anmeldung mit.

Die Bestattungsunternehmen in Österreich stehen Ihnen im Trauerfalle,
bei Überführungen im In- und Ausland, Erd- und Feuerbestattungen,
Exhumierungen und Seebestattungen mit Rat und Hilfe zur Seite.

Was sind die Aufgaben einer Bestattung?
  • Organisation der Trauerzeremonie
  • Bestellung von Trauerdrucksorten
  • Vermittlung von Traueranzeigen in allen Tageszeitungen
  • Durchführung von Überführungen
  • Bestattungsvorsorge
Diese Informationsseite enthält eine Reihe von Empfehlungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Wie erfährt der Versicherer von Änderungen meiner Daten oder Wünsche?
Veränderung ist das einzige Beständige! Doch diese sollten uns so rasch als möglich mitgeteilt werden damit Sie nicht unliebsame Überaschungen erleben.

Wir helfen Ihnen gerne!

Welche Änderung muss ich bekannt geben?
  • Namensänderung (z.B. Heirat) - Bekanntgabe mittels Heiratsurkunde
  • Adressänderung - es genügt ein Anruf in einer unserer Kundenservicestellen
  • Bezugsrechtänderung - besprechen Sie am besten mit ihrem persönlichen Kundenbetreuer
  • Änderung ihrer persönlichen Wünsche - nehmen sie am besten Kontakt mit ihrer nächsten Kundenservicestelle oder zu ihrem persönlichen Kundenbetreuer auf
Was kann man noch ändern?
Sie können jederzeit ihre Vorsorgesumme/Vorsorgebedarf Ihren persönlichen Bedürfnissen anpassen, darüber berät sie gerne ihr persönlicher Kundenberater.
Muss ein bestimmtes Bestattungsinstitut gewählt werden?
Nein. Sie können österreichweit jeden Bestatter beauftragen. Der Wiener Verein verrechnet völlig unproblematisch mit jedem Bestatter. Und auch im Ausland kümmern wir uns um die notwendigen Schritte, wenn die Überführungsbedingungen gegeben sind. Wenden Sie sich bei Unklarheiten an unsere Service-Line 050 350 360.
Was ist, wenn der Todesfall außerhalb der Geschäftszeiten eintritt?
Üblicherweise kümmert sich ein Bestatter um die notwendigen Handlungen nach einem Todesfall (Abholung). Bringen Sie zum Gespräch beim Bestatter die Versicherungsunterlagen mit. Er wird uns daraufhin verständigen.
Wer führt die Bestattung durch, macht der Wiener Verein alles?
Der Wiener Verein beauftragt ein Bestattungsunternehmen, wenn dies von den Angehörigen noch nicht veranlasst wurde, mit der Durchführung der Bestattung. Aber Sie haben freie Wahl: wenden Sie sich an den Bestatter Ihres Vertrauens – der Wiener Verein verrechnet bargeldlos und unproblematisch mit diesem.
Welche Kosten werden vom Wiener Verein übernommen?
Sämtliche Leistungen des Bestatters im Rahmen der Versicherungssumme einschließlich der Gewinnanteile
Wird auch der Grabstein bezahlt?
Im Rahmen der Versicherungsleistung werden sämtliche Ausgaben bis zur Höhe der Versicherungssumme einschließlich der Gewinnanteile beglichen. Ihr Bestatter wird die notwendigen Veranlassungen treffen und gleich direkt mit uns verrechnen. Ob dies der Grabstein, die Trauerkleidung oder der „Leichenschmaus“ ist – Sie haben eine umfassende Vorsorge getroffen.
Was ist, wenn die Bestattungskosten mehr / weniger ausmachen?
Sind die Bestattungskosten niedriger, als die Versicherungssumme einschließlich der Gewinnanteile, dann wird der verbleibende Restbetrag an den Überbringer der Polizze oder den namentlich genannten Bezugsberechtigten ausbezahlt. Wird die Summe an den Überbringer ausbezahlt, so hat dieser den Zahlungsempfang dem Notar zu melden. Übersteigen die Bestattungskosten die Höhe der Leistungssumme, so hat der Besteller der Bestattung die Differenz direkt dem Bestattungsunternehmen zu bezahlen, das die Bestattung durchgeführt hat. Geben Sie daher gleich zu Beginn Ihres Gespräches mit dem Bestatter diesem bekannt, dass eine Vorsorge beim Wiener Verein besteht. Dieser setzt sich dann mit uns in Verbindung und erhält eine Bestätigung über die Höhe des zur Verfügung stehenden Betrages.
Was passiert, wenn ich im Urlaub sterbe?
Wenn Sie Ihre Vorsorge mit Überführungsschutz gewählt haben, organisiert der Wiener Verein die Überführung nach Österreich und begleicht die dafür notwendigen Kosten bis zur Höhe der dafür vorgesehenen Versicherungssumme.
Muss ich meine Polizzen in den Urlaub mitnehmen?
Nein. Nehmen Sie sicherheitshalber die Servicekarte mit, damit der Reiseleiter weiß, dass Sie beim Wiener Verein versichert sind und uns rechtzeitig kontaktiert. Sagen Sie einer Person Ihres Vertrauens, die zu Hause bleibt, wo Sie Ihre Polizzen verwahrt haben, damit im Falle des Falles die Abwicklung reibungslos vonstatten geht.Wenn Sie eine neue Servicekarte benötigen, setzen Sie sich mit der nächsten Kundenservicestelle in Verbindung
Wer verständigt den Wiener Verein, wenn ich im Urlaub sterbe?
Meist jemand, der mit dem Verstorbenen gereist ist. Geben Sie in Ihrer Reisegruppe am besten dem Reiseleiter bekannt, dass Sie beim Wiener Verein vorgesorgt haben oder tragen Sie die Servicekarte bei sich. Bei Individualreisen sagen Sie Ihrem Reisebegleiter bescheid.
Ich habe meine Polizzen verloren?
Füllen Sie das Formular Verlusterklärung aus und senden Sie es per Post oder Fax an die Zentrale des Wiener Verein, damit Ihnen eine (kostenpflichtige) Duplikatspolizze ausgestellt werden kann.
Wer kümmert sich nach meinem Tod um mein Grab?
Im Regelfall werden diese Aufgabe gerne Ihre Hinterbliebenen wahrnehmen. Sie selbst können diese mit unserer Hilfe dabei unterstützen. In Form einer Grabpflege-Versicherung können Sie für Ihre eigene zukünftige letzte Ruhestätte vorsorgen. Nach Ihrem Tod wird das zur Verfügung stehende Geld dann nach und nach für die Pflege verwendet, bis die gesamte Summe aufgebraucht ist. Bei näheren Fragen setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Unsere Spezialistin für Grabpflege wird sie gerne beraten.
Kann ich auch andere Grabstellen pflegen lassen?
In Form eines Grabpflege-Depots können Sie auch das tun. Mit einer Einmalzahlung, die von uns selbstverständlich weiter veranlagt wird, wird nach Ihren Wünschen das Grab so lange gepflegt, bis die Summe aufgebraucht ist. Bitte setzen Sie sich dazu mit uns in Verbindung. Unsere Spezialistin für Grabpflege wird sie gerne beraten.
Bis zu welchem Alter kann man eine Wiener Verein-Versicherung abschließen?
Das Höchsalter für den Abschluss einer Bestattungsvorsorge ist das 80. Lebensjahr.
Gibt es Gesundheitsfragen?
Nein. Der Abschluss einer Wiener Verein Bestattungsvorsorge ist bis ins hohe Alter ohne Gesundheitsfragen möglich.
Was bietet der Wiener Verein?
Ein umfangreiches Produktprogramm, das alle Bereiche der persönlichen Vorsorge umfasst. Klicken Sie hier für nähere Informationen oder vereinbaren Sie gleich ein persönliches Beratungsgespräch.
Was kostet eine Wiener Verein-Vorsorge beim Neueintritt?
Das hängt vom Alter der zu versichernden Person und der gewünschten Versicherungssumme ab. Kontaktieren Sie uns für ein persönliches Angebot.
Wie hoch bin ich versichert?
Die aktuelle Leistungssumme und die Höhe der Versicherungssumme wird dem Versicherungsnehmer gerne schriftlich bekannt gegeben. Verwenden Sie zur Anforderung am besten unser Online-Formular.
Zahle ich lebenslang?
Eine Wiener Verein Bestattungsvorsorge hat immer nur eine begrenzte Zahlungsdauer. Wenn Sie mehr darüber wissen wollen, verwenden Sie bitte unser Online-Formular.
Kann ich für eine andere Person eine Bestattungsvorsorge abschließen?
Ja. Als Versicherungsnehmer können Sie auch auf das Leben eines Anderen eine Bestattungsvorsorge abschließen. Nähere Infos erhalten Sie von ihrem Berater.
Kann ich die Prämie per Telebanking überweisen?
Ja. Bitte beachten Sie dabei aber, dass Sie die auf dem Zahlschein abgedruckte Nummer genau angeben. Kontrollieren Sie Ihre Eintragung sorgfältig, da nur so Ihre Prämie auch tatsächlich Ihrem Vertrag
Ich bin auf Urlaub und kann meinen Zahlschein nicht rechtzeitig einbezahlen?
Wenn Sie bereits im Vorhinein wissen, wann Sie auf Urlaub gehen wollen, so können Sie Vorauszahlung leisten. Oder Sie zahlen den Zahlschein nach ihrer Rückkunft aus dem Urlaub ein, wenn Sie nicht mehr als einen Monat verreisen. Die einfachste Variante ist jedoch die Umstellung auf Bankeinzug, bei der Sie sich keine Sorgen über die rechtzeitige Bezahlung Ihrer Prämie machen müssen.
Wie hoch ist der Gewinnanteil?
Alle Versicherungsnehmer nehmen über eine Veranlagung an daraus erzielten Überschüssen teil. Eine Auskunft, welche Summe im Leistungsfall gerade zur Verfügung stehen würde, senden wir dem Versicherungsnehmer gerne schriftlich zu. Verwenden Sie zur Anforderung bitte unser Online-Formular.
Wann wird der Gewinnanteil ausbezahlt?
Der Gewinnanteil wird nicht "ausbezahlt" im eigentlichen Sinn, sondern im Leistungsfall Ihrer Versicherungssumme hinzugerechnet. Er ist auch nicht von dem Vertrag zu trennen, sondern lebt in diesem selbst.
Warum bekomme ich ständig einen Zahlschein, obwohl ich monatlich bezahle?
Das kann viele Gründe haben und würde diesen Rahmen sprengen. Verwenden Sie am besten unser Online-Formular. Die zuständige Abteilung wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Was geschieht nach Ende der Prämienzahlung?
Auch nach Ende der Prämienzahlung bleibt Ihr Versicherungsschutz selbstverständlich in vollem Umfang erhalten. Er erhöht sich sogar noch durch weiterhin anfallende Gewinnanteile.
Was passiert mit der Versicherungssumme, wenn Bestattungskosten steigen?
Die Versicherungssumme bleibt auf Dauer unverändert, sofern nicht eine Index-Anpassung erfolgt. Doch für das Steigen der Bestattungskosten haben Sie bestens vorgesorgt. Durch laufend anfallende Gewinnanteile wird der Wert Ihrer Versicherung erhöht und es steht im Auszahlungsfall oft ein Vielfaches der eigentlichen Versicherungssumme zur Verfügung. Wenn Sie die Höhe Ihrer Vorsorgesumme wissen wollen, verwenden Sie am besten unser Online-Formular. Wir setzen uns danach mit Ihnen in Verbindung.
Muss ich die Auszahlung dem Notar melden?
Wenn Sie als Überbringer einer Polizze nach Begleichung der Bestattungskosten die darüber hinaus gehende Summe erhalten haben, sind Sie verpflichtet, dies dem Notar zu melden.