Die Überführung

Die Überführung einer verstorbenen Person ist ein wichtiger Bestandteil der Bestattungsdienstleistungen. Wir beantworten im folgenden Ratgeber die wichtigsten Fragen zum Thema.

Was ist eine Überführung?

Unter einer Überführung versteht man den Transport einer verstorbenen Person von einer Gemeinde oder Stadt zu einer anderen. Findet kein Gemeindewechsel statt und der Transport erfolgt innerhalb dieser, spricht man von einer Abholung. Bei einem Todesfall, egal ob er zu Hause oder an einem anderen Ort stattfindet, muss der Leichnam vom Sterbeort zum Bestattungsunternehmen und dann weiter zum Beisetzungsort oder ins Krematorium gebracht werden. Abholungen und Überführungen fallen somit immer an.

Welche Arten der Überführung gibt es?

Grundsätzlich unterscheidet man nationale und internationale Überführungen:

  • Als nationale Überführungen gelten Überführungen innerhalb Österreichs, sie finden im Leichenwagen statt.
  • Internationale Überführungen erfolgen aus dem Ausland nach Österreich oder umgekehrt. Verstirbt eine Person im Urlaub oder bei einem Auslandsaufenthalt, wird diese vom ausländischen Sterbeort zum letzten gemeldeten Wohnsitz in Österreich überführt. Verstirbt jedoch eine Person in Österreich und ist der Beisetzungsort im Ausland vorgesehen, muss eine Überführung ins Ausland beauftragt werden. Für Überführungen in das oder aus dem Ausland gibt es je nach Entfernung und Erreichbarkeit verschiedene Transportmöglichkeiten. Diese können per Leichenwagen, Flugzeug, Schiff oder Zug erfolgen.

Wer macht oder beauftragt Überführungen?

Überführungen sind in den Bestattungsgesetzen geregelt und Transporte dürfen nur von befugten Personen in einem dafür vorgesehenen Rahmen bzw. Fahrzeug stattfinden. Das beauftragte Bestattungsunternehmen übernimmt hierbei alle notwendigen Schritte sowie die Organisation und den Transport. Bei internationalen Überführungen kooperiert das Bestattungsunternehmen eng mit ausländischen Bestattungsunternehmen. Auch kann eine Überführung aus dem Ausland nach Österreich über den Wiener Verein organisiert werden, sofern eine Bestattungsvorsorge mit gedeckten Überführungskosten besteht. Der Wiener Verein arbeitet dazu eng mit Bestattungsunternehmen, ausländischen Behörden und Konsulaten sowie Fluggesellschaften zusammen.

Welche Dokumente werden bei Überführungen aus dem oder in das Ausland benötigt?

Zwar gibt es ein Europäisches sowie ein Internationales Abkommen über die Leichenbeförderung, trotzdem haben nicht alle Länder beide oder eines davon unterzeichnet. Somit variieren die Vorschriften und welche Dokumente benötigt werden je nach Land. Immer gebraucht wird aber eine internationale, mehrsprachige Sterbeurkunde/eine Überführungsbewilligung, der sogenannte Leichenpass.

Welche Kosten fallen für eine Überführung an?

Nationale Überführungen sind zumeist um einiges günstiger als internationale Überführungen. Während Sie für erstere mit ein paar Hundert Euro rechnen können, müssen Sie bei internationalen Überführungen von weit mehr ausgehen und diese können je nach Land, Entfernung und Aufwand mehrere Tausend Euro bis über 10.000 Euro ausmachen.

Eine Möglichkeit, eine teure Sargüberführung zu umgehen, ist die Einäscherung im Ausland und eine darauf folgende Urnenüberführung, die um einiges günstiger ausfällt. Auf jeden Fall sollten Sie jedoch bedenken, dass sowohl Sargüberführungen als auch Einäscherungen nicht in jedem Land möglich sind.

Um den hohen Überführungskosten entgegenzuwirken, empfiehlt es sich, mit einer Reiseversicherung und einer Wiener Verein Bestattungsvorsorge mit Überführungsschutz vorzusorgen. Diese decken im Rahmen der Versicherungssumme alle mit einer Überführung verbundenen Kosten.

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